Erben und vererben

Vermögensnachfolge

Im Alltag versuchen wir grundsätzlich Angebote zu vergleichen oder bei Kleinstbeträgen zu sparen, wie zum Beispiel an der Tankstelle. Wir nehmen sogar teilweise Umwege in Kauf um für 0,02 € günstiger zu tanken. Dagegen zeigen wir oft eine ungeahnte Großzügigkeit gegenüber dem Finanzamt, wenn es um unser Vermögen geht.

Das eigene Ableben ist verständlicher Weise ein unangenehmes Thema. Gerne verschiebt man dieses Thema oder ignoriert es bis „zum Schluss“. Dabei trägt man eine hohe Verantwortung gegenüber seiner Familie und ggf. seinen Mitunternehmern und/oder Mitarbeitern.

Viele Familien- und Unternehmensvermögen gehen leider durch ein „unüberlegtes Ableben“ verloren und Erben geraten oft in lebenslange Familienstreitigkeiten.

Nutzen Sie frühzeitig (mindestens 10 Jahre vor geplanter Vermögensübertragung) geschickte Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen und steuersparend verteilt zu wissen. Umso früher Sie sich mit dem Thema befassen, umso mehr Gestaltungsmöglichkeiten können Sie nutzen.

Wir helfen Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater und Testamentsvollstrecker.

Wir vereinen drei Abteilungen in unserer Steuerberatungsgesellschaft zum Themenbereich Schenken/Erben/Vererben für:

  • Unternehmen
  • Grundvermögen
  • sonstiges Vermögen
 

Folgende Leistungen vereinen wir:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung sowie -gestaltung
  • steuerliche Unternehmensbewertungen
  • steuerliche Grundstücksbewertungen
  • Vermögensvorsorge und – planung
  • Unternehmensnachfolgeberatung sowie – gestaltung
  • Testamentsvollstreckung
 

mit dem Ziel in Ihrem Sinne rechtssicher und steuersparend zu planen.

In Sonderfällen können wir mit Ihnen Möglichkeiten der kompletten Steuervermeidung erarbeiten.

Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater, Testamentsvollstrecker und vereidigte. Buchprüfer stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Drei Abteilungen in unserer Steuerberatungsgesellschaft beschäftigen sich mit folgenden Spezialthemen:

  • Unternehmensbewertung
  • Bewertung von Grundvermögen
  • Bewertung von sonstigem Vermögen
 

Wir erstellen für Sie bei Schenkung oder Erbe die von der Finanzverwaltung geforderte Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung und überprüfen selbstverständlich die entsprechenden Steuerbescheide auf Ihre Richtigkeit. Im Bedarfsfall legen wir für Sie die entsprechenden Rechtsbehelfe ein und sorgen für eine Korrektur der Steuerbescheide.

Wann braucht man einen Testamentsvollstrecker?

Testamentsvollstrecker: Verlängerter Arm des Erblassers

Der Testamentsvollstrecker soll im Sinne des Erblassers vor allem dessen Vermögen verwalten und an die Erben verteilen. Damit steht z.B. bei Familienstreitigkeiten eine Person fest, die das Sagen hat. Ziel ist es, eine Übereinkunft aller Beteiligten zu erreichen und den Familienfrieden zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu kommen individuellere Anforderungen der Erblasser, wie die künftige Versorgung von Haustieren, Grundstücksübertragungen oder Forderungen, die eingeholt werden sollen. Gerade bei großen Vermögen oder schwierigen beziehungsweise komplexen Familiensituationen kann man schnell den Überblick verlieren. Vermuten Erblasser, dass die Verteilung ihres Nachlasses für die Erben problematisch sein kann – z. B. weil Vermögen sich im Ausland befindet oder das Erbe sehr umfangreich ist –, ist ebenfalls eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu engagieren. Nichtsdestotrotz bietet sich die Testamentsvollstreckung vor allem an, um die Erben von den zahlreichen Aufgaben der Nachlassabwicklung- und Verwaltung zu befreien. Der Nachlassverwalter vertritt die Interessen und Wünsche des Erblassers gegenüber den Erben. Dazu erhält er vom Erblasser und Gesetz alle notwendigen Aufgaben und Befugnisse. Wenn Sie die Dienste eines Testamentsvollstreckers in Anspruch nehmen wollen, wird er sich zunächst intensiv mit Ihnen auseinandersetzen. Es geht darum, nach Ihrem Tod weiterhin in Ihrem Sinne handeln zu können. Um den Nachlass im Sinne des Erblassers und aller gesetzlicher Vorgaben abzuwickeln, sind steuerliche und juristische Kenntnisse notwendig. Darum ist es von Vorteil, einen zertifizierten Testamentsvollstrecker, Steuerberater oder spezialisierten Anwalt mit der Nachlassverteilung zu beauftragen. Diese sind als Außenstehende grundsätzlich nicht befangen und setzen die Verteilung des Erbes im Sinne des Erblassers durch. Kosten Ordnet der Erblasser eine Testamentsvollstreckung an, fallen dafür zu Lebzeiten keine Gebühren an. Sobald der Vollstrecker sein Amt ausübt, steht ihm für die Tätigkeiten eine Vergütung zu. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung erfolgt, bestimmt der Erblasser individuell im Testament. Als Richtlinie für die Berechnung dient z.B. die „Neue Rheinische Tabelle” des Deutschen Notarvereins.
Ausgehend vom Nachlasswert berechnet sich die Vergütung wie folgt:

NachlasswertAnteilige Vergütung
bis 250.000 Euro4%
bis 500.000 Euro3 %
bis 2.500.000 Euro2,5 %
bis 5.000.000 Euro2 %
ab 5.000.000 Euro1,5 %

In diesen Fällen ist die Anordnung eines Testamentsvollstreckers hilfreich:

  • Der Nachlass besteht aus einer Vielzahl von Vermögenswerten (z. B. Grundstücke, Wertpapiere oder Unternehmensanteile).
  • Mehrere Erben müssen den Nachlass gemeinsam regeln – Streitigkeiten oder zeitliche Probleme aufgrund von Berufstätigkeit sind möglich.
  • Erben sind minderjährig oder geschäftlich unerfahren.
  • Erben haben eine körperliche oder geistige Behinderung.
  • Die Erben oder das Vermögen befinden sich im Ausland.
  • Der Erblasser hat Dritte in seinem letzten Willen begünstigt.
  • Erben sind überschuldet.


Arten der Testaments­vollstreckung

  • Der Nachlass wird vom Testamentsvollstrecker grundsätzlich verwaltet und aufgeteilt.
  • Bei der Verwaltungsvollstreckung beschränkt der Erblasser die Aufgaben des Testamentsvollstreckers auf die Nachlassverwaltung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. bis zur Volljährigkeit der Erben oder andere Ereignisse).
  • Die dauerhafte Nachlassverwaltung bestimmt die Verwaltung des Nachlasses bis zu 30 Jahre. Bei komplizierten Nachlässen oder großen Erbschaften mit vielen Erben kann der Nachlass durch diese Maßnahme geschützt werden
  • Die Vollstreckung beschränkt sich lediglich auf bestimmte Nachlassgegenstände wie z. B. Wohnhäuser. Diese Art bietet sich an, wenn einzelne Gegenstände nur schwierig unter den Erben aufzuteilen sind.
  • Die Vollstreckung ist nur auf einen Miterben beschränkt.
  • Bei der Nacherbenvollstreckung verteilt der Erblasser seinen Nachlass über mehrere Generationen.
  • Ist das Vermächtnis an Auflagen gebunden, überwacht ein Testamentsvollstrecker die Erfüllung der Bedingungen.


Die Testamentsvollstreckung hat folgende Vorteile:

  • Geregelter und reibungsloser Ablauf der Nachlassverwaltung
  • Gerechte und zügige Verteilung des Erbes
  • Schutz des Vermögens
  • Finanzielle Absicherung der Familienmitglieder
  • Entlastung für die Erben
  • Streitschlichtung bei Nachlassverteilung
  • Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers
  • Schutz minderjähriger Erben
  • Schutz Behinderter
  • Schutz des Erben vor etwaigen Gläubigern

Erstellt von Julia Temmler
-Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.-
-Steuerberater-

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