- Standort Garbsen 05131 / 4993-0
- Standort Hannover 0511 / 27 85 90 2
Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet
am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.
Warum muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Das Bundesverfassungsgericht fordert diese Neuregelung, da der berechnete Wert der
Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruht.
Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer (aber erst) ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Wie muss die Grundsteuererklärung abgeben werden?
Für jedes Grundstück müssen die Eigentümer eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde verlängert und endet nun am 31.01.2023.
Wie können wir Sie unterstützen?
Unser erfahrenes Spezialisten-Team hat ein Konzept entwickelt, welches schnell und ganz unkompliziert alle benötigten Angaben abfragt.
Wir übernehmen den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie.
Zögern Sie nicht lange und sprechen uns an.