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Künstler im allgemeinen sowie damit verbundene Institutionen wie z.B. Theater unterstehen nicht nur besonderen gesetzlichen Steuer- und Aufzeichnungs-pflichten.
Künstlerische Leistungen, wie der Verkauf von Wortbeiträgen, Bildern, Filmen, Skulpturen oder Theaterauftritten, unterliegen in der Regel der Umsatzsteuer und zwar in dem Land, wo der Künstler tätig wird. Deshalb ist die Umsatzsteuer eines der großen Themen gerade national und international agierenden Künstlern. Die Umsatzsteuer birgt viele Ausnahme- und Sonderregelungen, weshalb die Ein- und Ausgangsrechnungen laufend von fachlich erfahrenden Steuerberater geprüft werden sollte, um unnötige Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind inhaltlich bei Künstlern außerhalb der üblichen Norm und bleiben seitens des Finanzamtes oder nicht spezialisierten Berater unberücksichtigt.
Was oftmals unerkannt bleibt und zu Unrecht der Besteuerung unterworfen wird sind nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten bis zu 2.400 € jährlich. Die entsprechende Steuerbefreiung kommt hiernach beispielsweise für die Einnahmen nebenberuflicher Chorleiter, Orchesterdirigenten oder Kirchenmusiker in Betracht. § 3 Nr. 26a EStG in Betracht.
Der Ehrensold für Künstler sowie Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe sind steuerfrei, wenn es sich um Bezüge aus öffentlichen Mitteln handelt, die wegen der Bedürftigkeit des Künstlers gezahlt werden. Ebenso sind auch Stipendien grundsätzlich steuerfrei.
Achtsam sollte man bei der Behandlung der Preisgelder für künstlerische Leistungen sein. Diese unterliegen der Versteuerung.
Ihr Vorteil ein Freiberufler ist die Befreiung von der Gewerbesteuer. Aber Achtung: Nicht jede Unternehmung und/oder Rechtsform ist begünstigt. Zudem kann die Überschreitung von Nebeneinkünfte das Risiko der Gewerbesteuerpflicht im Ganzen zu Nichte machen. Seien Sie deshalb frühzeitig gut beraten.
Sie wollen Ihre künstlerische Selbständigkeit starten oder erweitern? Wir sind selbstverständlich mit unserer Existenzgründungsberatung sowie in der Finanzierungs- und Förderungsberatung der richtige Ansprechpartner. Je nach Unternehmung erarbeiten wir mit Ihnen die richtige Rechtsformwahl. Von Freiberufler bis GmbH.
Folgende und weitere Spezialthemen überwachen wir automatisch im Rahmen Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung:
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Wir sind eine modern ausgestattete Kanzlei und arbeiten mit gut ausgebildeten hoch motivierten Mitarbeitern im Raum Hannover.
Wir betreuen überwiegend mittelständische und kleinere Unternehmen aller Rechtsformen sowie Privatpersonen. Ein weiteres Aufgabengebiet ist für uns die Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung sowie die Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen.
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