Aktuelle Steuerurteile

Einkommensteuer

Kosten für Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen (FG Münster)

Allgemeine Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Hierbei handelt es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten (FG Münster, Urteil vom 13.6.2023 – 2 K 1045/22 E; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VI B 35/23).

 

Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners (BFH)

Eine (willentliche) Veräußerung im Sinne des § 23 Absatz EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefrist überträgt (BFH, Urteil vom 14.2.2023 – IX R 11/21).

 

Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen (BFH)

Die Steuerermäßigung für Handwerkerdienstleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Die Gutschrift des Rechnungsbetrages im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht (BFH, Beschluss vom 9.6.2022 – VI R 23/20; veröffentlicht am 1.9.2022).

 

Abzug von Erhaltungsaufwendungen im Sinne. von (82b EStDV (BFH)

Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR 2012) (BFH, Urteil vom 10.11.2020 – IX R 31/19; veröffentlicht am 22.4.2021)

 

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting (BFH)

Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis. i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an (BFH, Urteil v. 28.7.2021 – X R 15/19; veröffentlicht am 17.2.2022).

 

Einkommensteuer

Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners (BFH)

Eine (willentliche) Veräußerung im Sinne des § 23 Absatz EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefrist überträgt (BFH, Urteil vom 14.2.2023 – IX R 11/21).

Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen (BFH)

Die Steuerermäßigung für Handwerkerdienstleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Die Gutschrift des Rechnungsbetrages im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht (BFH, Beschluss vom 9.6.2022 – VI R 23/20; veröffentlicht am 1.9.2022).

Abzug von Erhaltungsaufwendungen im Sinne. von (82b EStDV (BFH)

Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR 2012) (BFH, Urteil vom 10.11.2020 – IX R 31/19; veröffentlicht am 22.4.2021)

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting (BFH)

Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis. i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an (BFH, Urteil v. 28.7.2021 – X R 15/19; veröffentlicht am 17.2.2022).

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen (BFH)

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen ist weder Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsvorgang ein Kreditinstitut eingebunden hat (BFH, Urteil vom 12.4.2022 – VI R 2/20; veröffentlicht am 14.7.2022).

Abzug von Erhaltungsaufwendungen im Sinne. von (82b EStDV (BFH)

Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR 2012) (BFH, Urteil vom 10.11.2020 – IX R 31/19; veröffentlicht am 22.4.2021)

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting (BFH)

Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis. i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an (BFH, Urteil v. 28.7.2021 – X R 15/19; veröffentlicht am 17.2.2022).

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen (BFH)

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen ist weder Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsvorgang ein Kreditinstitut eingebunden hat (BFH, Urteil vom 12.4.2022 – VI R 2/20; veröffentlicht am 14.7.2022).

Keine Liebhaberei: PV-Anlage auf eigenem Haus (FG)

Bei dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird; das gilt auch dann, wenn infolge eines hohen Kaufpreises für die hochwertige Anlage, der auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vorgenommenen Abschreibung und infolge der im Anschaffungsjahr 2013 vergleichsweise niedrigen Einspeisevergütung in den ersten Jahren fast durchgehend Verluste erzielt werden, wenn der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird und wenn sich der Steuerpflichtige vor dem Kauf auf die Renditeangaben der Hersteller von PV-Anlagen verlassen und kein schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept für die künftigen Erträge erstellt hat (FG Thüringen, Urteil v. 11.9.2019 – 3 K 59/18; Revision zurückgenommen).

Häusliches Arbeitszimmer bei Ermittlung des Aufgabegewinns (BFH)

Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit ist der sich nach Abzug der Abschreibung ergebene Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Höhe nach beschränkt war. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der Abschreibung kommt nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 15/17)

Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (BMF, 12.01.2021)

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.

Kein Veräußerungsgewinn auf Arbeitszimmer gem. § 23 EStG (FG)

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei, als er auf ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb der selbst genutzten Wohnung entfällt und für das – für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer genutzte – häusliche Arbeitszimmer zuvor Werbungskosten geltend gemacht worden sind (Anschluss an FG Köln, Urteil v. 20.3.2018 – 8 K 1160/15 sowie FG München, Beschluss v. 14.1.2019 – 5 V 2627/18; gegen FG Münster, Urteil v. 28.8.2003 – 11 K 6243/01 E) (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.7.2019 – 5 K 338/19; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 27/19).

Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung, Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids (BFH)

Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar. Er kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung zu diesem Zeitpunkt verfahrensrechtlich noch änderbar ist. Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann nur ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen von Willkürmaßnahmen, zur Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides führen (BFH, Urteil v. 21.8.2019 – X R 16/17; veröffentlicht am 9.1.2020).

Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung, Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids (BFH)

Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar. Er kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung zu diesem Zeitpunkt verfahrensrechtlich noch änderbar ist. Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann nur ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen von Willkürmaßnahmen, zur Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides führen (BFH, Urteil v. 21.8.2019 – X R 16/17; veröffentlicht am 9.1.2020).

Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten stellen keine agB dar (FG)

Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses nicht zwangsläufig sind, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist (FG Münster, Urteil v. 15.1.2020 – 7 K 2740/18 E; Revision zugelassen).

Vermietung Homeoffice an den Arbeitgeber (BFH)

Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt (BFH, Urteil v. 17.04.2018 – IX R 9/17; veröffentlicht am 20.08.2018).

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater (BFH)

Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (BFH, Urteil v. 5.12.2019 – II R 5/17; veröffentlicht am 12.3.2020).

Coronavirus

Zulagen für Beschäftige sind bis 1.500 € während der Corona-Pandemie steuerfrei (BMF)

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies teilte das BMF am 3.4.2020 mit.

Einkommensteuer

Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung (FG)

Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden (FG Münster, Urteil vom 22.02.2017 – 7 K 2441/15 E; Revision nicht zugelassen).

Einkommensteuer

Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn (FG)

Eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, ist auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn), wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2017 – 5 K 1594/14).

Einkommensteuer

Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust aus KapV (BFH)

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH, Urteil v. 24.10.2017 – VIII R 13/15; veröffentlicht am 20.12.2017).

Einkommensteuer

Zufluss von Arbeitslohn bei Tankgutscheinen (FG)

Werden dem AN Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, ist ihm der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nach schriftlichen Vorgaben des Arbeitgebers in einem Merkblatt zum Einlösen der Gutscheine „pro Monat immer nur einen Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 Euro einlösen“ darf (Sächsisches FG, Urteil v. 09.01.2018 – 3 K 511/17; rkr.).

Umsatzsteuer

Kein Vorsteuerabzug für betrieblichen Luxussportwagen (FG)

Der Vorsteuerabzug ist regelmäßig zu versagen, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt wird und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargelegt wird (FG Hamburg, Beschluss v. 12.04.2018 – 2 V 10/18).

Einkommensteuer

Berechnung der 44 ?-Freigrenze bei Sachbezügen (BFH)

Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 ? einzubeziehen. Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis des Sachbezugs am Markt im Versand- oder Onlinehandel gefunden wird. Ist der Versand dort als eigenständige Leistung ausgewiesen und nicht bereits im Einzelhandelsverkaufspreis und damit im Endpreis i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG enthalten, tritt der geldwerte Vorteil aus der Lieferung „nach Hause“ bei der Berechnung der Freigrenze von 44 ? zum Warenwert hinzu (BFH, Urteil v. 06.06.2018 – VI R 32/16; veröffentlicht am 22.08.2018).

Einkommensteuer

Ehe für alle – rückwirkender Splittingtarif (FG)

Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die rückwirkende Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ab dem Jahr 2001 begehrte (FG Hamburg, Urteil v. 31.07.2018 – 1 K 92/18; Revision zugelassen).

Körperschaftsteuer

Keine Hinzuschätzung bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter (Finanzgericht)

Verdeckte Bareinlagen können nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, wenn die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist (Finanzgericht Münster, Urteil vom. 18.5.2022 – 10 K 261/17; Revision zugelassen).

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