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    Erbschaft, Testament & Vermögensnachfolge sicher regeln
Frühzeitig planen – Streit und Steuern vermeiden
Viele Menschen schieben das Thema Erben und Vererben hinaus. Doch fehlende Regelungen führen oft zu hohen Steuerlasten oder langwierigen Familienstreitigkeiten. Wer rechtzeitig vorsorgt, sichert sein Vermögen und entlastet seine Angehörigen.
Verantwortung für Familie und Unternehmen
Ob privates Vermögen oder Unternehmensnachfolge – klare Vereinbarungen schützen Familie, Mitarbeiter und Mitunternehmer. Durch eine durchdachte Testamentsvollstreckung bleiben Werte erhalten.
Unsere Unterstützung
Mit unserer Erfahrung als Steuerberater und Testamentsvollstrecker entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für:
- Unternehmen 
- Grundvermögen 
- Privates Vermögen 
Jetzt handeln
Planen Sie Ihre Vermögensnachfolge mindestens 10 Jahre im Voraus. So profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und sichern Ihre persönlichen Wünsche.
 
        
        
      
    
    Unsere Leistungen im Bereich Erben & Nachfolge
Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung in allen Fragen rund um Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge.
Unsere Leistungen:
- Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung 
- Unternehmens- und Grundstücksbewertungen 
- Vermögensplanung und Vorsorge 
- Unternehmensnachfolge & Testamentsvollstreckung 
- Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen 
Unsere Spezialisierungen:
- Unternehmensbewertungen 
- Grundvermögen 
- Sonstiges Vermögen 
Wir erstellen Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, prüfen Bescheide und legen bei Bedarf Rechtsmittel ein.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise als Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Testamentsvollstrecker.
Rechtssichere Nachlassregelung durch den Testamentsvollstrecker
In welchen Fällen ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, verteilt das Vermögen an die Erben und setzt individuelle Wünsche um. So werden Streitigkeiten vermieden und der Familienfrieden gewahrt.
Besonders bei größeren oder komplexen Nachlässen entlastet er die Erben von organisatorischen und rechtlichen Aufgaben.
Da juristische und steuerliche Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Beauftragung eines zertifizierten Vollstreckers oder Steuerberaters. Die Vergütung wird im Testament geregelt; Orientierung bietet die Neue Rheinische Tabelle.
Wir unterstützen Sie zuverlässig als erfahrene Steuerberater und Testamentsvollstrecker.
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      - Der Nachlass umfasst zahlreiche Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile). 
- Mehrere Erben müssen gemeinsam entscheiden – Streitigkeiten oder zeitliche Engpässe sind möglich. 
- Erben sind minderjährig oder geschäftlich unerfahren. 
- Es liegt eine körperliche oder geistige Behinderung bei Erben vor. 
- Teile des Vermögens oder einzelne Erben befinden sich im Ausland. 
- Der Erblasser hat Dritte in seinem Testament bedacht. 
- Erben sind überschuldet. 
 
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      Formen der Testamentsvollstreckung Ein Testamentsvollstrecker kann je nach Wunsch des Erblassers unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Die wichtigsten Formen sind: - Abwicklungs- bzw. Verwaltungsvollstreckung 
 Der Nachlass wird verwaltet und unter den Erben aufgeteilt. Der Erblasser kann die Verwaltung für einen bestimmten Zeitraum anordnen (z. B. bis zur Volljährigkeit der Erben).
- Dauervollstreckung 
 Der Nachlass wird bis zu 30 Jahre lang verwaltet. Diese Form eignet sich besonders bei komplexen oder großen Vermögen mit vielen Erben.
- Gegenständlich beschränkte Vollstreckung 
 Der Testamentsvollstrecker ist nur für bestimmte Nachlassgegenstände zuständig, etwa Immobilien. So können schwer teilbare Werte gerecht verteilt werden.
- Personenbezogene Vollstreckung 
 Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers beschränken sich auf einzelne Miterben.
- Nacherbenvollstreckung 
 Der Nachlass wird über mehrere Generationen hinweg geregelt.
- Vermächtnisvollstreckung 
 Der Testamentsvollstrecker überwacht die Erfüllung von Bedingungen oder Auflagen, die an ein Vermächtnis geknüpft sind.
 
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      Vorteile einer Testamentsvollstreckung - Reibungsloser Ablauf der Nachlassverwaltung 
- Gerechte und zügige Verteilung des Erbes 
- Schutz und Erhalt des Vermögens 
- Finanzielle Absicherung der Familie 
- Entlastung der Erben von organisatorischen und rechtlichen Aufgaben 
- Vermeidung von Streitigkeiten unter Miterben 
- Konsequente Umsetzung des letzten Willens 
- Schutz minderjähriger Erben 
- Absicherung von Menschen mit Behinderung 
- Schutz vor Gläubigern überschuldeter Erben 
 
 
                         
            
              
            
            
          
              