
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern zugleich das wichtige Finanzdokument Ihres Unternehmens. Er bildet die Grundlage für Steuerberechnungen, gibt Banken und Geschäftspartnern Auskunft über Ihre wirtschaftliche Lage und liefert Ihnen selbst einen klaren Überblick über die Entwicklung Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss:
Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
Anhang und Lagebericht (bei Bedarf)
Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
Beratung zu Ergebnissen und möglichen Gestaltungsspielräumen
Ein professioneller Jahresabschluss bedeutet für Sie:
Rechtssicherheit gegenüber Finanzamt, Banken und Partnern
Transparenz über die Lage Ihres Unternehmens
Gestaltungsmöglichkeiten, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen
Wir sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss fristgerecht, korrekt und verständlich erstellt wird – und machen aus komplexen Zahlen wertvolle Informationen für Ihre Zukunft.
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Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sind dazu verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in vielen Fällen auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben – abhängig von Umsatz und Gewinn.
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Grundsätzlich sechs Monate nach Geschäftsjahresende, also meist bis zum 30. Juni. In der Praxis gibt es Spielräume – mit uns behalten Sie alle Fristen sicher im Blick.
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Banken nutzen ihn für Kreditentscheidungen, Geschäftspartner für die Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit. Und Sie selbst erhalten eine verlässliche Grundlage für Investitionen, Planung und Strategie.